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Praxis

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

Um das Unfallrisiko bei Fahranfängern auf Autobahnen, Landstraßen und bei Dunkelheit zu senken, sind so genannte Sonderfahrten vorgeschrieben. Sie dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.



Bundes-oder Landstraße
Überlandschulung, davon eine Fahrt mit min. zwei Stunden zu je 45 Minuten.
Autobahnen
davon eine Fahrt mit min. zwei Stunden zu je 45 Minuten.
Dämmerung oder Dunkelheit
zusätzlich zu den Fahrten nach
Nr. 1 und 2, mind. zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes -oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten.


Ausbildungsstunden

Ausbildungsstunden
Ausbildungsstunden
A1, A2, A, B
5 4 3
A1 auf A2*, A1 auf A,
A2 auf A*
3 2 1
B auf BE, B auf C1, 
C1 auf C, C1 au C1E
3 1 1