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Führerscheinklassen PKW

  • Führerscheinklasse B
  • KLASSE FAHRZEUG ALTER
    w
    Klasse B

    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

    • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

    auch mit Anhänger

    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
    18 Jahre
  • Führerscheinklasse B 96
  • KLASSEFAHRZEUGALTER

    w

    Klasse B

    Schlüsselz. 96


    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

    • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

    Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

    18 Jahre
  • Führerscheinklasse BE
  • KLASSEFAHRZEUGALTER



    Klasse BE

     


    Zugfahrzeug der der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

    18 Jahre
KLASSE FAHRZEUG ALTER
w
Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
18 Jahre
KLASSEFAHRZEUGALTER

w

Klasse B

Schlüsselz. 96


Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

18 Jahre
KLASSEFAHRZEUGALTER



Klasse BE

 


Zugfahrzeug der der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

18 Jahre

Klasse B, B96 oder BE

Beantworten Sie folgende Fragen, dann erfahren Sie, welche Fahrerlaubnis Sie benötigen.