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Führerscheinklassen LKW

  • Führerscheinklasse C1
  • KLASSE FAHRZEUG
    ALTER



    Klasse C1*

    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

    • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

    auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

    18 Jahre
  • Führerscheinklasse C1E
  • KLASSE FAHRZEUG ALTER



    Klasse C1E*

    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

    • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
    18 Jahre

    Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

    • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

  • Führerscheinklasse C
  • KLASSEFAHRZEUGALTER



    Klasse C*

    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

    • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

    auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

    18 Jahre
  • Führerscheinklasse CE
  • KLASSEFAHRZEUGALTER



    Klasse CE*

    Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.


    18 Jahre
KLASSE FAHRZEUG
ALTER



Klasse C1*

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

18 Jahre
KLASSE FAHRZEUG ALTER



Klasse C1E*

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
18 Jahre

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

KLASSEFAHRZEUGALTER



Klasse C*

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

18 Jahre
KLASSEFAHRZEUGALTER



Klasse CE*

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.


18 Jahre

*Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

  1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
  2. Einsatzfahrzeuge der Polizei,
  3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
  5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
  6. Krankenkraftwagen,
  7. Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
  8. Beschussgeschützte Fahrzeuge,
  9. Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
  10. Spezialisierte Verkaufswagen,
  11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
  12. Leichenwagen und
  13. Wohnmobile.

Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend.