Führerscheinklassen LKW
- Führerscheinklasse C1
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KLASSE FAHRZEUG
ALTER
Klasse C1*
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
18 Jahre - Führerscheinklasse C1E
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KLASSE FAHRZEUG ALTER Klasse C1E*
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
18 Jahre Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
- Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
- Führerscheinklasse C
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KLASSE FAHRZEUG ALTER Klasse C*
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
18 Jahre - Führerscheinklasse CE
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KLASSE FAHRZEUG ALTER Klasse CE*
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
18 Jahre
KLASSE | FAHRZEUG | ALTER |
| | |
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. | 18 Jahre |
KLASSE | FAHRZEUG | ALTER |
Klasse C1E* | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
| 18 Jahre |
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
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KLASSE | FAHRZEUG | ALTER |
Klasse C* | Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. | 18 Jahre |
KLASSE | FAHRZEUG | ALTER |
Klasse CE* | Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg. | 18 Jahre |
*Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
- Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
- Einsatzfahrzeuge der Polizei,
- Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
- Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
- Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
- Krankenkraftwagen,
- Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
- Beschussgeschützte Fahrzeuge,
- Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
- Spezialisierte Verkaufswagen,
- Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
- Leichenwagen und
- Wohnmobile.
Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend.